Der Schutz junger Menschen gehört zu den grundlegenden Anforderungen an die Arbeit des KiJuBB. Das Kinderschutzkonzept beschreibt verbindliche Standards für Prävention, Verhalten, Beschwerdewege und den Umgang mit Verdachts- und Gefährdungssituationen.
Das Schutzkonzept wird derzeit auf Grundlage der Anforderungen des Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetzes (BbgKJG) überarbeitet. § 26 Abs. 1 BbgKJG verpflichtet Träger unter anderem dazu, Schutzkonzepte regelmäßig zu überprüfen und neuen Gegebenheiten anzupassen. Junge Menschen sind ausdrücklich in die Erarbeitung und Überprüfung einzubeziehen. Diese Beteiligung ist Bestandteil des laufenden Überarbeitungsprozesses.
Bis zum Abschluss der Überarbeitung gilt das Kinderschutzkonzept des KiJuBB vom März 2025. Nach Abschluss des Prozesses wird es durch die neue Fassung ersetzt.