Beteiligung in den Hilfen zur Erziehung (HzE)

Beteiligung ist in den Hilfen zur Erziehung ein Recht junger Menschen und ein zentraler Qualitätsstandard. Das Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg (KiJuBB) unterstützt öffentliche und freie Träger, Einrichtungen, Jugendämter, Leitungen und Fachkräfte dabei, Beteiligungs-, Beschwerde- und Selbstvertretungsrechte in verlässliche Praxis zu übersetzen.

Die Verantwortung für die konkrete Beteiligung liegt bei den zuständigen Trägern, Einrichtungen und Fachkräften sowie den Jugendämtern. KiJuBB berät keine jungen Menschen individuell und führt keine Beteiligungsverfahren anstelle der verantwortlichen Stellen durch. Das Angebot richtet sich an die Fachstrukturen, die Beteiligung im Hilfeverlauf, im Alltag und in ihren Organisationen ermöglichen und absichern.

Beteiligung auf drei Ebenen verankern

Beteiligungsrechte werden tragfähig, wenn sie nicht auf einzelne Methoden oder Veranstaltungen begrenzt bleiben. Sie müssen im Einzelfall, in Einrichtungen und bei Trägern sowie auf der kommunalen und landesweiten Systemebene zusammengedacht werden.

Im Einzelfall

Junge Menschen sind an Entscheidungen zu beteiligen, die ihre Hilfe, ihren Alltag und ihre Zukunft betreffen. Dazu gehören eine verständliche Information über Rechte und Verfahren, die Vorbereitung und Durchführung der Hilfeplanung, die Auswahl und Veränderung von Hilfen sowie Übergänge und Verselbstständigung. § 8 SGB VIII verankert die Beteiligung an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe; § 36 SGB VIII konkretisiert die Mitwirkung in Beratung und Hilfeplanung. Für Brandenburg beschreiben insbesondere §§ 4 sowie 11 bis 13 BbgKJG Anforderungen an Information, Berücksichtigung, Rückmeldung, Dokumentation und Beschwerdemöglichkeiten.

In Einrichtungen und bei Trägern

Beteiligung zeigt sich im Alltag: bei Regeln, Privatsphäre, Kontakten, Mediennutzung, Bildung, Freizeit, Ernährung, Beschwerdewegen und der Gestaltung des Lebensortes. Einrichtungen und Träger brauchen dafür nachvollziehbare Beteiligungs- und Beschwerdekonzepte, klare Zuständigkeiten und verlässliche Formen der Selbstvertretung. Für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen verbindet § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 SGB VIII Schutzkonzepte mit geeigneten Verfahren der Selbstvertretung, Beteiligung und Beschwerde. § 26 BbgKJG bezieht Informations-, Anhörungs-, Mit- und Selbstbestimmungsrechte sowie Beschwerde- und Ombudswege ausdrücklich in Schutzkonzepte ein.

Auf kommunaler und landesweiter Ebene

Erfahrungen aus Hilfeverläufen und Einrichtungen müssen auch in Jugendhilfeplanung, Qualitätsentwicklung und Fachgremien einfließen. Selbstorganisierte Zusammenschlüsse sind dabei eigenständige Partner der Kinder- und Jugendhilfe (§ 4a SGB VIII und §§ 137 ff. BbgKJG). Der Kinder- und Jugendhilfelandesrat Brandenburg (KJLR) ist als landesweite Selbstvertretung junger Menschen aus ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen in § 140 BbgKJG verankert.

Beteiligung gehört in den Alltag der Hilfen

Formelle Verfahren allein reichen nicht aus. Junge Menschen erleben Beteiligung vor allem dort, wo Entscheidungen im Alltag getroffen werden. Entscheidend ist, dass sie wissen, worüber entschieden wird, welche Einflussmöglichkeiten bestehen und wie mit ihren Anliegen umgegangen wird. Auch eine begründete Rückmeldung, warum ein Vorschlag nicht oder nur teilweise umgesetzt werden kann, gehört zu einem nachvollziehbaren Beteiligungsprozess.

Beteiligung ist zugleich Beziehungsarbeit. Vertrauen, Kontinuität, erreichbare Ansprechpersonen und ein sicherer Rahmen schaffen die Voraussetzung dafür, dass junge Menschen Kritik äußern, eigene Interessen vertreten und Verantwortung übernehmen können. Verfahren müssen unterschiedliche Lebenslagen, Kommunikationsformen und Unterstützungsbedarfe berücksichtigen. Inklusion bedeutet nach § 46 BbgKJG wirksame und gleichberechtigte Teilhabe und verlangt den Abbau von Barrieren.

Beratung und Organisationsentwicklung

KiJuBB berät öffentliche und freie Träger, Jugendämter, Einrichtungen und Leitungskräfte bei der Weiterentwicklung ihrer Beteiligungspraxis. Ausgangspunkt kann eine einzelne fachliche Frage, eine Bestandsaufnahme oder ein längerfristiger Organisationsentwicklungsprozess sein. Gemeinsam werden Auftrag, Ziele, Zuständigkeiten, Ressourcen und nächste Schritte geklärt.

Mögliche Themen sind beteiligungsorientierte Hilfeplanung, Beteiligungs- und Beschwerdekonzepte, Selbstvertretungsstrukturen, Schutzkonzepte, inklusive Zugänge sowie interne Rückmelde- und Qualitätsverfahren. Ziel ist nicht eine dauerhafte Ersatzleistung durch die Fachstelle, sondern die Stärkung der Organisationen und Fachkräfte, die Beteiligung mit ihren eigenen Strukturen verlässlich umsetzen müssen.

Dialogforen: Erfahrungen für die Fachentwicklung nutzen

Die landesweiten und regionalen Dialogforen sind ein wichtiger Bestandteil der Brandenburger Beteiligungslandschaft in den Hilfen zur Erziehung. In diesen Formaten bringen junge Menschen Erfahrungen, Kritik und Veränderungsvorschläge ein. Verantwortliche Träger und begleitende Fachkräfte sichern die Vorbereitung, Begleitung und Rückkopplung der Teilnahme.

Das KiJuBB führt jährlich das landesweite Dialogforum für Kinder und Jugendliche in den Hilfen zur Erziehung durch. Die Vorbereitung und Umsetzung erfolgen in enger Abstimmung mit dem Kinder- und Jugendhilfe-Landesrat Brandenburg (KJLR) und mit Unterstützung der AG „Partizipation in den erzieherischen Hilfen“. Junge Menschen aus unterschiedlichen Einrichtungen und Angeboten tauschen sich dort über ihre Themen und Beteiligungsmöglichkeiten aus, benennen Probleme und entwickeln Veränderungsvorschläge. Begleitende Fachkräfte unterstützen die Teilnahme und setzen sich in eigenen Formaten mit den Perspektiven der jungen Menschen auseinander.

Die Ergebnisse werden mit dem KJLR, der AG Partizipation, Trägern, Fachpraxis, Verwaltung und Landespolitik rückgekoppelt. Sie fließen in Beratung, Qualifizierung, Fachveranstaltungen, Materialien und die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung ein. Ergänzend können regionale Dialogforen dazu beitragen, Beteiligung in den örtlichen Strukturen weiterzuentwickeln. KiJuBB unterstützt die fachliche Konzeption, Organisation, Auswertung und Weiterentwicklung der Dialogforen.

Qualifizierung und Wissenstransfer

Qualifizierungen verbinden rechtliche und fachliche Grundlagen mit Haltungsreflexion, Methoden und der Entwicklung eigener Praxisvorhaben. Die Qualifizierung zu Multiplikator*innen für Partizipation in den Hilfen zur Erziehung nimmt dabei auch die Verantwortung von Leitungskräften in den Blick: Beteiligung braucht organisatorischen Rückhalt, geklärte Rollen und ausreichend Zeit und Ressourcen.

Ergänzend bietet KiJuBB Inhouse-Formate, Praxiswerkstätten, kollegiale Beratung, Netzwerktreffen und Fachveranstaltungen an. Erkenntnisse aus Beratung, Dialogforen und Praxisprojekten werden in Arbeitshilfen, Fachinformationen und Materialien überführt und landesweit zugänglich gemacht.

Gemeinsam an landesweiten Strukturen arbeiten

AG „Partizipation in den erzieherischen Hilfen“

Die AG verbindet Fachkräfte, Träger und weitere Akteur*innen der Kinder- und Jugendhilfe. Sie bietet Raum für fachlichen Austausch, die gemeinsame Entwicklung von Standards und den Transfer zwischen regionaler Praxis und Landesebene. KiJuBB unterstützt die Vernetzung und bindet die Ergebnisse in Qualifizierung, Fachentwicklung und Wissenstransfer ein.

Kinder- und Jugendhilfelandesrat Brandenburg

Der KJLR ist eine eigenständige, selbstorganisierte Interessenvertretung junger Menschen mit Erfahrungen in den Hilfen zur Erziehung. KiJuBB unterstützt die organisatorischen Rahmenbedingungen, die fachliche Rückkopplung und die Verbindung zu relevanten Fach- und Entscheidungsstrukturen. Eine ausführliche Darstellung folgt auf der Seite „Interessenvertretung auf Landesebene“.

Verantwortung bleibt bei den zuständigen Stellen

KiJuBB unterstützt die fachliche und organisatorische Weiterentwicklung. Die Fachstelle übernimmt keine individuelle Beratung junger Menschen oder ihrer Familien, keine Hilfeplanung, keine Bearbeitung persönlicher Beschwerden und keine ombudschaftliche Beratung. Sie führt auch keine Beteiligungsverfahren anstelle von Jugendämtern, Trägern oder Einrichtungen durch.

Die Verantwortung für Information, Beteiligung, Entscheidung, Rückmeldung, Dokumentation, Schutz und Beschwerdewege verbleibt bei den jeweils zuständigen Stellen. KiJuBB ordnet rechtliche Grundlagen fachlich ein, ersetzt jedoch keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Platzhalter Kontaktbild
Saskia Casper
Referentin Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung
Beteiligung in den Hilfen zur Erziehung (HzE), Kinder- und Jugendhilfe-Landesrat (KJLR)
+49 176 42846233
Platzhalter Kontaktbild
NN
Referent*in – hier könntest Du stehen.

Angebot des KiJuBB

Das landesweite und kostenfreie Angebot umfasst – abhängig von Auftrag, Ausgangslage und verfügbaren Ressourcen:

  • orientierende Erstberatung und Auftragsklärung,
  • Fachberatung für öffentliche und freie Träger, Einrichtungen und Leitungen, Jugendämter
  • Bestandsaufnahme vorhandener Beteiligungs-, Beschwerde- und Selbstvertretungsstrukturen,
  • Begleitung von Konzept- und Organisationsentwicklungsprozessen,
  • Beratung zu beteiligungsorientierter Hilfeplanung und verständlicher Information,
  • Beratung zur Verbindung von Beteiligung, Beschwerde, Schutz und Ombudswegen,
  • Unterstützung bei inklusiven und diversitätssensiblen Verfahren,
  • Qualifizierungen, Inhouse-Formate und Praxiswerkstätten, Qualifizierung zu Multiplikator*innen für Partizipation und fachliche Netzwerktreffen,
  • Durchführung der jährlichen landesweiten Dialogforen, Beratung und Unterstützung zur Durchführung regionaler Dialogforen,
  • fachliche Weiterentwicklung und Wissenstransfer aus Dialogforen, Praxisprojekten und Fachveranstaltungen,
  • Unterstützung der AG „Partizipation in den erzieherischen Hilfen“ und der fachlichen Rückkopplung des KJLR,
  • Materialien, Arbeitshilfen, Praxisbeispiele und fachliche Informationen.