Interessenvertretung auf Landesebene

Junge Menschen vertreten ihre Interessen nicht nur in einzelnen Beteiligungsverfahren. In eigenen Zusammenschlüssen und Gremien entwickeln sie Positionen, bündeln Erfahrungen und bringen ihre Themen gegenüber Politik, Verwaltung und Fachöffentlichkeit ein. Das Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg (KiJuBB) unterstützt landesweite Interessenvertretungen dabei, selbstorganisiert, arbeitsfähig, geschützt und ihre Perspektiven wirksam in politische Entscheidungen einzubringen.

Die Interessenvertretungen entscheiden selbst über ihre Themen, Positionen und Arbeitsweisen. KiJuBB begleitet fachlich, pädagogisch und organisatorisch, schafft Zugänge und unterstützt die Rückkopplung in politische und fachliche Strukturen. Die Fachstelle spricht nicht anstelle der Gremien und trifft keine Entscheidungen für sie.

Beteiligung und Interessenvertretung unterscheiden

Beteiligung auf Landesebene wird von einer politischen oder staatlichen Stelle zu einem konkreten Vorhaben eingeleitet. Der Gegenstand, der Zeitrahmen und die Einflussmöglichkeiten sind festgelegt; am Ende stehen Befassung und Rückmeldung.

Interessenvertretungen gehen dagegen von jungen Menschen und ihren Zusammenschlüssen aus. Sie arbeiten längerfristig, setzen eigene Schwerpunkte und formulieren Positionen gegenüber Politik, Verwaltung und Fachpraxis. Beide Formen ergänzen sich: Beteiligungsverfahren ersetzen keine dauerhafte Selbstvertretung. Eine einzelne Interessenvertretung repräsentiert zugleich nicht automatisch alle jungen Menschen.

Selbstorganisation braucht verlässliche Rahmenbedingungen

Wirksame Interessenvertretung benötigt mehr als persönliches Engagement. Gremien brauchen einen geklärten Auftrag, transparente Entscheidungswege, geregelte Wahlen und Übergänge sowie verlässliche Ansprech- und Begleitstrukturen. Hinzu kommen Zeit, Räume, Mobilität, Technik, finanzielle Mittel und zugängliche Informationen.

Zur Arbeitsfähigkeit gehören außerdem Qualifizierung, Schutz- und Kommunikationsregeln sowie Möglichkeiten zur Rückkopplung an die jungen Menschen und Strukturen, deren Erfahrungen und Interessen in die Arbeit einfließen. Die Verantwortung dafür kann nicht allein bei einzelnen Engagierten oder Begleitpersonen liegen. Auch Politik, Verwaltung und Träger müssen geeignete Rahmenbedingungen schaffen.

Landesweite Interessenvertretungen

Kinder- und Jugendhilfelandesrat Brandenburg

Der Kinder- und Jugendhilfelandesrat Brandenburg (KJLR) ist die selbstorganisierte Interessenvertretung junger Menschen mit Erfahrungen in ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung. Er bündelt Erfahrungen aus Hilfeverläufen und Einrichtungen, berät Fachpraxis, Verwaltung und Landespolitik und kann Initiativen zur Weiterentwicklung der Hilfen anstoßen. Er wurde erstmalig auf dem 3. Dialogforum für junge Menschen aus den (stationären) Hilfen zur Erziehung 2018 gewählt.

KiJuBB unterstützt Wahl, Einarbeitung und Übergänge, Jahresplanung, Qualifizierung, Arbeitsfähigkeit, Schutz- und Kommunikationsregeln sowie die Verbindung zu Fach- und Entscheidungsstrukturen. § 140 BbgKJG verankert den KJLR gesetzlich. Absatz 3 regelt die Förderung eines anerkannten freien Trägers für seine Begleitung und Unterstützung, soweit die Aufgabe nicht durch die oberste Landesjugendbehörde selbst wahrgenommen wird.

Dachverband der Kinder- und Jugendgremien Brandenburg

Der Dachverband der Kinder- und Jugendgremien Brandenburg (DKJB) vernetzt kommunale Kinder- und Jugendgremien und trägt ihre Erfahrungen und Positionen auf die Landesebene. Er ermöglicht Austausch und Peer-Learning, entwickelt gemeinsame jugendpolitische Positionen und schafft Zugänge zu Landespolitik, Ministerien und Fachgremien. Er wurde 2022 auf dem Vernetzungstreffen der Brandenburger Kinder- und Jugendgremien gegründet und hat inzwischen 43 Gremien als Mitglieder.

KiJuBB unterstützt den DKJB bei Arbeitsstrukturen, Wahlen und Übergängen, Konferenzen, Qualifizierungen, Öffentlichkeitsarbeit und der fachlichen Einbindung in landesweite Zusammenhänge. Inhalte, Beschlüsse und politische Positionen verantwortet der Dachverband selbst.

Weitere selbstorganisierte Zusammenschlüsse

Selbstvertretung kann auch in weiteren landesweiten oder themenbezogenen Zusammenschlüssen entstehen. Dazu gehören beispielsweise Zusammenschlüsse junger Menschen mit gemeinsamen Erfahrungen in Feldern der Kinder- und Jugendhilfe, von Care Leavern oder von Gruppen, deren Perspektiven in bestehenden Gremien bislang wenig sichtbar sind.

KiJuBB kann nach Auftragsklärung zu Aufbau, Rolle, Mandat, internen Entscheidungswegen, Beteiligungsrechten und Schnittstellen beraten. Eine längerfristige Begleitung setzt eine geklärte fachliche Zuständigkeit und ausreichende Ressourcen voraus. § 4a SGB VIII verpflichtet die öffentliche Jugendhilfe zur Zusammenarbeit mit selbstorganisierten Zusammenschlüssen und sieht ihre Anregung und Förderung vor. Die §§ 137 bis 139 BbgKJG konkretisieren Anzeige, Berücksichtigung und landesweite Anerkennung.

Junge Menschen in landesweiten Fach- und Erwachsenengremien

Interessenvertretung findet auch innerhalb bestehender Fach- und Erwachsenengremien statt. Damit junge Mitglieder wirksam mitarbeiten können, müssen Sitzungsunterlagen verständlich und rechtzeitig vorliegen. Rollen, Rechte, Erwartungen und Eindbindungs- und Rückkopplungswege sind vorab zu klären. Sitzungszeiten, Arbeitsformen und Kommunikationswege müssen mit Schule, Ausbildung, Hilfealltag und Freizeit vereinbar sein.

Zur notwendigen Ausstattung gehören Fahrtkosten, gegebenenfalls Aufwandsentschädigungen, technische Zugänge und eine qualifizierte Begleitung, die unterstützt, ohne Positionen vorzugeben. Die aufnehmenden Gremien tragen Mitverantwortung dafür, ihre Arbeitsweise zugänglich zu gestalten und junge Mitglieder vor Instrumentalisierung, Überforderung und diskriminierendem Verhalten zu schützen.

Begleitung zwischen Unterstützung und Eigenständigkeit

Die Begleitung durch KiJuBB soll Selbstorganisation ermöglichen und Abhängigkeiten vermeiden. Die Fachstelle berät bei Rollen- und Mandatsfragen, unterstützt Arbeits- und Übergangsprozesse, qualifiziert Mitglieder und Sprecher*innen und begleitet Reflexion, Konfliktklärung und Vernetzung. Sie kann Zugänge zu Politik, Verwaltung und Fachgremien unterstützen und bei Öffentlichkeitsarbeit, Schutz, Awareness, Inklusion und Diversität beraten.

KiJuBB formuliert keine politischen Positionen für Interessenvertretungen, kontrolliert keine Beschlüsse und beansprucht kein Sprecher*innenmandat. Die Fachstelle ersetzt weder die notwendige finanzielle und organisatorische Ausstattung noch die Verantwortung von Politik, Verwaltung und Trägern, den Gremien verlässliche Zugänge und Rückmeldungen zu ermöglichen.

Schutz und zugängliche Gremienarbeit

Interessenvertretung braucht sichere und diskriminierungssensible Arbeitsräume. Dazu gehören gemeinsam vereinbarte Kommunikations- und Konfliktregeln, erreichbare Ansprechpersonen, ein reflektierter Umgang mit personenbezogenen Daten, Öffentlichkeit und sozialen Medien sowie barrierearme Informationen und Veranstaltungsorte.

Unterschiedliche Kommunikations-, Assistenz- und Begleitbedarfe müssen von Beginn an berücksichtigt werden. Fahrtwege, zeitliche Belastungen und die Verteilung von Aufgaben sind so zu gestalten, dass nicht dauerhaft dieselben jungen Menschen die gesamte Verantwortung tragen. § 46 BbgKJG ordnet gleichberechtigte Teilhabe und den Abbau von Barrieren als Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ein.

Politik und Verwaltung als verlässliche Gegenüber

Interessenvertretungen benötigen klare Zugänge zu Entscheidungsträger*innen, regelmäßige Austausch- und Anhörungsmöglichkeiten und nachvollziehbare Rückmeldungen. Positionen und Forderungen müssen rechtzeitig in relevante Verfahren einfließen können. Symbolische Auftritte oder einzelne Veranstaltungen ersetzen keine verlässliche Zusammenarbeit.

KiJuBB kann Schnittstellen klären und Dialogformate fachlich unterstützen. Die Verantwortung, Positionen ernsthaft zu prüfen, Zuständigkeiten transparent zu machen und begründet zurückzumelden, bleibt bei Politik, Verwaltung und Fachgremien.

Rechtliche Einordnung

Die rechtlichen Grundlagen stärken selbstorganisierte Interessenvertretung, ohne ihre Eigenständigkeit aufzuheben. § 4a SGB VIII beschreibt selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung als Partner der öffentlichen Jugendhilfe. Die §§ 137 bis 139 BbgKJG regeln ihre landesrechtliche Einordnung und Anerkennung. § 140 BbgKJG verankert den KJLR und seine Begleitung. § 11 Absatz 6 BbgKJG begründet den Auftrag der Fachstelle, Kinder und Jugendliche sowie Politik und Verwaltung bei der Umsetzung von Beteiligungsrechten im Rahmen politischer Willensbildung zu unterstützen.

Die Rechtsbezüge werden im fachlichen Zusammenhang eingeordnet und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Ansprechpersonen

Platzhalter Kontaktbild
Saskia Casper
Referentin Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung
Beteiligung in den Hilfen zur Erziehung (HzE), Kinder- und Jugendhilfe-Landesrat (KJLR)
+49 176 42846233
Portraitfoto der Mitarbeiterin
Julia Krüger
Referentin Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung
Kommunale Interessenvertretung, Kinder- und Jugendgremien, Kinder- und Jugendbeauftragte, Qualifizierung
+49 157 86803445

Angebote des KiJuBB

Das landesweite und kostenfreie Angebot umfasst – abhängig von Auftrag, Ausgangslage und verfügbaren Ressourcen:

  • orientierende Erstberatung und Auftragsklärung,
  • Beratung zu Aufbau, Rolle, Mandat und internen Entscheidungswegen,
  • Unterstützung bei Satzung, Geschäftsordnung, Wahlverfahren und Übergängen,
  • Begleitung von Einarbeitung, Jahresplanung und Arbeitsstrukturen,
  • Qualifizierung von Mitgliedern, Sprecher*innen und Begleitpersonen,
  • Beratung zu Gremienrechten und politischen Schnittstellen,
  • Unterstützung junger Menschen in Fach- und Erwachsenengremien,
  • Verständliche Aufbereitung und fachliche Einordnung jugendpolitischer Themen und politischer Prozesse als Grundlage für eigene Positionierungen.
  • Organisatorische Unterstützung und Begleitung von Konferenzen, Klausuren, Reflexions- und Konfliktklärungsformaten,
  • Vernetzung, Peer-Learning und Austausch zwischen Interessenvertretungen,
  • Beratung zu Schutz, Awareness, Inklusion, Diversität und Barrierearmut,
  • Beratung zu Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Rückkopplung,
  • Wissenstransfer, Materialien und Praxisbeispiele.