Kinder- und Jugendbeteiligung auf Landesebene

Gesetze, Strategien, Programme und fachpolitische Planungen des Landes prägen die Lebensbedingungen junger Menschen. Das Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg (KiJuBB) unterstützt Landtag, Ministerien, Landesverwaltung und weitere verantwortliche Stellen dabei, Beteiligungsprozesse klar beauftragt, zugänglich und nachvollziehbar zu gestalten.

Beteiligung auf Landesebene beginnt nicht mit der Auswahl einer Methode. Sie braucht einen geklärten Beteiligungsgegenstand, erkennbare Einflussmöglichkeiten, passende Zugänge und eine verbindliche Rückmeldung. Die auftraggebende Stelle bleibt für das Verfahren, die politische Befassung und den Umgang mit den Ergebnissen verantwortlich.

Beteiligung und Interessenvertretung unterscheiden

Landesweite Beteiligung wird von einer verantwortlichen politischen oder staatlichen Stelle zu einem konkreten Vorhaben eingeleitet. Sie hat einen bestimmten Zeitrahmen, einen geklärten Entscheidungsbezug und ein Verfahren, das von der Information bis zur Rückmeldung reicht.

Interessenvertretungen arbeiten dagegen eigenständig und längerfristig. Sie bringen Themen und Positionen aus eigener Initiative in Politik und Verwaltung ein. Beteiligungsverfahren ersetzen solche selbstorganisierten Strukturen nicht. Umgekehrt kann eine einzelne Interessenvertretung nicht automatisch für alle jungen Menschen sprechen. Die Begleitung landesweiter Interessenvertretungen wird deshalb auf einer eigenen Fachbereichsseite beschrieben.

Vor dem Format steht die Auftragsklärung

Ein Workshop, eine Befragung oder eine digitale Konsultation ist noch kein vollständiges Beteiligungsverfahren. Vor dem Start müssen Politik und Verwaltung klären, welche Entscheidung ansteht, welche Interessen junger Menschen berührt sind und was tatsächlich beeinflusst werden kann. Ebenso wichtig sind Zuständigkeiten, Zeitplan, Ressourcen, Schutz, Dokumentation und der Weg der Ergebnisse in die weitere Entscheidung.

KiJuBB unterstützt diese Auftragsklärung. Dazu gehört auch die Frage, welche jungen Menschen erreicht werden sollen, welche bestehenden Strukturen einbezogen werden können und welche Perspektiven im Verfahren mitgedacht werden sollten. Ziel ist ein realistisches Beteiligungskonzept, das Erwartungen nicht überhöht und Einflussmöglichkeiten verständlich beschreibt.

Landesweite Beteiligungsprozesse fachlich planen

Je nach Vorhaben unterscheiden sich Umfang und Form. Ein tragfähiger Prozess umfasst in der Regel mehrere miteinander verbundene Schritte:

  1. Auftrag und Beteiligungsgegenstand klären: Zuständigkeit, Entscheidungsspielraum, Zeitplan, Ressourcen und politische Rückkopplung festlegen.
  2. Betroffene Gruppen und Zugänge bestimmen: Altersgruppen, Lebenslagen, Regionen und bestehende Interessen- oder Fachstrukturen berücksichtigen.
  3. Information und Formate entwickeln: Inhalte verständlich aufbereiten und Präsenz-, digitale oder dezentrale Formate passend kombinieren.
  4. Beteiligung sicher durchführen: freiwillige Teilnahme, Schutz, Barrierearmut, Datenschutz und qualifizierte Begleitung gewährleisten.
  5. Ergebnisse auswerten und übergeben: Beiträge transparent dokumentieren, Unterschiede sichtbar machen und für Politik und Verwaltung bearbeitbar aufbereiten.
  6. Befassung und Rückmeldung sichern: nachvollziehbar darstellen, welche Anregungen aufgegriffen wurden, welche nicht und aus welchen Gründen.

§ 11 Absatz 2 BbgKJG begründet einen Anspruch junger Menschen auf alters- und entwicklungsangemessene Beteiligung gegenüber zuständigen öffentlichen Stellen (auf der Landesebene), wenn ihre spezifischen Interessen betroffen sind. Die §§ 4 und 12 BbgKJG geben Hinweise für die Verfahrensgestaltung: Beteiligung soll verständlich, frühzeitig und mit geklärter Rückmeldung erfolgen.

Unterschiedliche Perspektiven zugänglich machen

Landesweite Verfahren müssen das Flächenland Brandenburg und die Vielfalt junger Menschen und ihrer Lebenslagen berücksichtigen. Bestehende Gremien und Netzwerke sind wichtige Zugänge, erreichen aber nicht alle jungen Menschen. Deshalb braucht es unterschiedliche Wege über Kommunen, Einrichtungen, Jugendarbeit, Schulen, Unterstützungsangebote, digitale Räume und aufsuchende Partnerstrukturen.

Zu berücksichtigen sind unter anderem Alter, regionale Erreichbarkeit, Behinderung, Mobilität, Armutslagen, unterschiedliche Bildungs- und Beteiligungserfahrungen sowie sprachliche und kommunikative Barrieren. Nicht jedes Verfahren kann statistisch repräsentativ sein. Erforderlich sind jedoch transparente Auswahlwege, vielfältige Ausdrucksformen und eine erkennbare Auseinandersetzung mit nicht erreichten Perspektiven.

Schutz, Verbindlichkeit und Rückmeldung

Junge Menschen müssen vor der Teilnahme wissen, worum es geht, wer verantwortlich ist und wie weit ihr Einfluss reicht. Freiwilligkeit, Datenschutz, Bildrechte, sichere Präsenz- und Digitalformate sowie erreichbare Ansprechpersonen gehören deshalb zur Verfahrensplanung. Öffentliche Sichtbarkeit darf nicht dazu führen, dass junge Menschen instrumentalisiert, überfordert oder Konflikten ohne ausreichenden Schutz ausgesetzt werden.

Beteiligung endet nicht mit der Dokumentation eines Workshops. Die verantwortliche Stelle muss die Ergebnisse prüfen, in die politische oder administrative Befassung einspeisen und den Beteiligten nachvollziehbar zurückmelden, was daraus folgt. § 4 BbgKJG verbindet Beteiligung deshalb mit Berücksichtigung, begründeter Rückmeldung, Erwiderungsmöglichkeit und Dokumentation. § 13 BbgKJG regelt das Nachholen unterlassener Beteiligung und verweist auf Beschwerdemöglichkeiten.

Rolle des KiJuBB

KiJuBB berät bei der fachlichen und organisatorischen Gestaltung landesweiter Beteiligungsprozesse. Die Unterstützung kann von einer ersten Verfahrensklärung bis zur Mitwirkung in einer Steuerungs- oder Lenkungsgruppe reichen. Bei klarer Beauftragung und gesicherten Ressourcen kann KiJuBB auch an mandatierten Formaten fachlich mitwirken, Moderation unterstützen sowie Auswertung und Wissenstransfer begleiten.

Die Fachstelle stärkt die Handlungssicherheit der verantwortlichen Stellen, ersetzt aber nicht deren politische und administrative Verantwortung. KiJuBB entscheidet nicht, welche Beiträge übernommen werden, und übernimmt keine pauschale Zuständigkeit für sämtliche Vorhaben des Landes. Rechtliche Grundlagen werden fachlich eingeordnet; eine Rechtsberatung im Einzelfall ist nicht Bestandteil des Angebots.

Auftrag, Vorlauf und Ressourcen klären

Landesweite Beteiligungsprozesse brauchen ausreichenden Vorlauf. Umfang, Zielgruppen, Kommunikation, Schutz, Barrierearmut, Moderation, Dokumentation und Rückmeldung müssen realistisch geplant werden. Umfangreiche Prozesse oder neue Formate sind Zusatzaufträge und können nur übernommen werden, wenn Rolle, Zuständigkeit, Priorität und Ressourcen geklärt sind.

Eine frühe Anfrage ermöglicht es, Beteiligung in den politischen oder administrativen Prozess einzubauen, statt sie nachträglich anzufügen. Das erhöht die Chance, dass Beiträge junger Menschen zu einem Zeitpunkt vorliegen, an dem Entscheidungen noch beeinflusst werden können.

Erfahrungen für weitere Verfahren nutzen

Abgeschlossene Beteiligungsprozesse bieten Wissen für weitere Vorhaben. Beispiele sind die Beteiligung junger Menschen an der Entwicklung des Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetzes, an Berichten, parlamentarischen Dialogformaten sowie an landesweiten Strategien und Programmen. KiJuBB unterstützt dabei, Erfahrungen auszuwerten, Qualitätsfragen sichtbar zu machen und wiederverwendbare Standards, Checklisten und Verfahrensbausteine zu entwickeln.

Ansprechpersonen

Portraitfoto der Mitarbeiterin
Julia Krüger
Referentin Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung
Kommunale Interessenvertretung, Kinder- und Jugendgremien, Kinder- und Jugendbeauftragte, Qualifizierung
+49 157 86803445
Das Bild zeigt Dominik Ringler
Dominik Ringler
Geschäftsleitung
+49 177 6856330

Angebote des KiJuBB

Das landesweite und kostenfreie Angebot umfasst – abhängig von Auftrag, Ausgangslage und verfügbaren Ressourcen:

  • orientierende Erstberatung und Auftragsklärung,
  • Fachberatung für Landtag, Ministerien, Landesverwaltung und weitere verantwortliche Stellen,
  • Entwicklung von Beteiligungskonzepten, Verfahrensplänen und Rollenklärungen,
  • Beratung zu Beteiligungsgegenstand, Entscheidungsspielraum und politischer Rückkopplung,
  • Analyse von Zielgruppen, Betroffenheit, Zugängen und nicht erreichten Perspektiven,
  • Methoden- und Formatentwicklung für Präsenz-, digitale und dezentrale Verfahren,
  • Unterstützung bei verständlicher, barrierearmer und diversitätssensibler Kommunikation,
  • Entwicklung von Schutz-, Datenschutz-, Dokumentations- und Rückmeldeverfahren,
  • Qualifizierung und fachliche Vorbereitung beteiligter Mitarbeitender,
  • fachliche Mitwirkung in Steuerungs- oder Lenkungsgruppen,
  • Moderationsunterstützung oder Mitwirkung an klar mandatierten Formaten,
  • Auswertung, Ergebnisdokumentation und Wissenstransfer,
  • Entwicklung von Mindeststandards, Checklisten und wiederverwendbaren Verfahrensbausteinen.