Kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung
Kinder und Jugendliche haben das Recht, an den kommunalen Angelegenheiten beteiligt zu werden, die ihre Interessen berühren. Das Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg (KiJuBB) unterstützt Gemeinden, Ämter, Städte und Landkreise dabei, dieses Recht in verbindliche Strukturen und praktikable Verfahren zu übersetzen.
Im Mittelpunkt stehen Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik. Gemeinsam mit Fachkräften, Trägern, Schulen, Vereinen und weiteren Akteur*innen vor Ort entstehen Beteiligungsstrukturen, die zur jeweiligen Kommune und zu ihren Ressourcen passen.
Vom gesetzlichen Auftrag zur gelebten Praxis
§ 19 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) verpflichtet Gemeinden (dies gilt auch für die Landkreise entsprechend – vgl. § 131 BbgKVerf), Kindern und Jugendlichen Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten zu sichern. Die Hauptsatzung legt fest, welche Formen eigenständiger Mitwirkung geschaffen werden.
Eine entsprechend laut § 19 Abs. 2 BbgKVerf zu treffende Regelung in der Hauptsatzung bildet dafür eine wichtige Grundlage. Sie beantwortet jedoch noch nicht, wie Beteiligung im Verwaltungsalltag funktioniert. Dafür müssen weitere Fragen geklärt werden:
- Bei welchen Planungen und Entscheidungen ist Beteiligung erforderlich?
- Welche Kinder und Jugendlichen sind betroffen?
- Wer erkennt einen Beteiligungsanlass und koordiniert das Verfahren?
- Wie weit reicht der Einfluss junger Menschen?
- Welche Fachbereiche und Partner*innen werden einbezogen?
- Wie werden Ergebnisse berücksichtigt, dokumentiert und zurückgemeldet?
KiJuBB begleitet Kommunen dabei, aus rechtlichen Vorgaben nachvollziehbare und umsetzbare Abläufe zu entwickeln.
Kommunale Beteiligung gemeinsam aufbauen
Kinder- und Jugendbeteiligung beginnt nicht mit der Auswahl einer Methode. Am Anfang stehen die politische Legitimation, ein gemeinsames Beteiligungsverständnis und die Klärung der vorhandenen Strukturen und Ressourcen.
Die Beratung orientiert sich am Brandenburger Weg der Beteiligung. Politik, Verwaltung, Fachkräfte und junge Menschen entwickeln dabei gemeinsam die Grundlagen der künftigen Beteiligung. Der Prozess kann vier miteinander verbundene Phasen umfassen:
- Sensibilisierung, Aufklärung und Planung
- Analyse der bestehenden Beteiligungssituation
- Aushandlung und verbindliche Festlegung
- Erprobung, Umsetzung und Weiterentwicklung
Mögliche Ergebnisse sind eine kommunale Kinder- und Jugendbeteiligungsrichtlinie, ein Aufgaben- und Beteiligungsrechte-Katalog sowie ein verwaltungsinterner Leitfaden. Darin wird festgelegt, bei welchen Themen Kinder und Jugendliche beteiligt werden, welche Einflussmöglichkeiten bestehen und wie die Beteiligung organisatorisch umgesetzt wird.
Beteiligung in Verwaltungsabläufe übersetzen
Kinder- und Jugendbeteiligung ist eine Querschnittsaufgabe. Sie betrifft nicht allein Jugendämter oder Jugendförderung, sondern beispielsweise auch Stadtentwicklung, Bauen, Mobilität, Bildung, Kultur, Soziales, Umwelt und Nachhaltigkeit.
Tragfähige Verfahren brauchen deshalb klare Auslöser und Zuständigkeiten. Ein Verwaltungsleitfaden kann festlegen,
- wie die Betroffenheit junger Menschen geprüft wird,
- welche Stelle frühzeitig informiert werden muss,
- wie Beteiligungsgegenstand und Entscheidungsspielraum bestimmt werden,
- wie geeignete Zugänge und Methoden ausgewählt werden,
- wie Ergebnisse in die Entscheidung einfließen,
- wie Rückmeldung und Dokumentation erfolgen.
KiJuBB unterstützt bei der Entwicklung, Erprobung und Auswertung solcher Abläufe. Ziel ist ein Regelbetrieb, in dem Beteiligung nicht von einzelnen engagierten Personen oder kurzfristigen Projekten abhängig bleibt.
Die Akteur*innen vor Ort handlungsfähig machen
KiJuBB übernimmt kommunale Beteiligung nicht dauerhaft anstelle der verantwortlichen Kommune. Beratung und Prozessbegleitung sollen Politik, Verwaltung und lokale Partner*innen dazu befähigen, Beteiligung mit den eigenen Strukturen und Ressourcen selbstständig weiterzuführen.
Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Schulen, freie Träger, Vereine und andere lokale Einrichtungen sind dabei wichtige Partner*innen. Sie kennen Lebenswelten, verfügen über Beziehungen zu unterschiedlichen Gruppen junger Menschen und können Zugänge schaffen, die über formale Einladungen oder kommunale Gremien nicht entstehen.
In ausgewählten Prozessen arbeitet KiJuBB auch unmittelbar mit Kindern und Jugendlichen. Pilotveranstaltungen, Werkstätten oder Erprobungsformate können dabei helfen, Verfahren gemeinsam zu entwickeln und anschließend in kommunale Regelstrukturen zu übertragen.
Beteiligung braucht Beziehungen
Die Arbeit mit jungen Menschen ist immer auch Beziehungsarbeit. Beteiligung gelingt nicht allein durch eine Veranstaltung, eine Umfrage oder eine digitale Plattform. Sie braucht Vertrauen, verständliche Informationen, erreichbare Ansprechpersonen und verlässliche Rückmeldungen.
Kinder und Jugendliche werden am besten dort erreicht, wo sie leben, lernen, ihre Freizeit verbringen oder sich bereits engagieren. Vertraute Fachkräfte und Bezugspersonen können Zugänge eröffnen und Beteiligungsprozesse begleiten. Gleichzeitig müssen Kommunalpolitik und Verwaltung selbst sichtbar und ansprechbar bleiben.
Beteiligung wird glaubwürdig, wenn von Beginn an deutlich ist, worüber entschieden werden kann, welche Grenzen bestehen und was mit den eingebrachten Interessen und Vorschlägen geschieht.
Ansprechpersonen
Kommunale Themen
Angebote des KiJuBB
Das landesweite und kostenfreie Angebot umfasst – abhängig von Auftrag, Ausgangslage und verfügbaren Ressourcen:
- orientierende Erstberatung und Auftragsklärung,
- Bestandsaufnahme bestehender Strukturen und Verfahren,
- Begleitung kommunaler Strategie- und Entwicklungsprozesse,
- Unterstützung bei Richtlinien, Aufgaben- und Beteiligungsrechte-Katalogen und Verwaltungsleitfäden,
- Klärung von Rollen, Zuständigkeiten und Schnittstellen,
- Planung und Reflexion konkreter Beteiligungsverfahren,
- Pilotformate mit jungen Menschen,
- Qualifizierungen für Verwaltung, Kommunalpolitik und Fachkräfte,
- Praxiswerkstätten und kollegiale Austauschformate,
- Auswertung und Qualitätsentwicklung bestehender Verfahren,
- Vorlagen, Checklisten, Modelle und Praxisbeispiele.
KiJuBB ordnet rechtliche Grundlagen fachlich ein, ersetzt jedoch keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Verantwortung für Entscheidungen, Beteiligungsverfahren, Rückmeldungen und Dokumentation verbleibt bei der zuständigen Kommune.
Weiterführende Informationen
Adam, S./ Buhr, S./ Grebe, A./ Krumrey, K./Ringler, D. (2025): Wir beteiligen! Ein Leitfaden für Brandenburger Kommunen, hrsg. v. Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung in Trägerschaft der Stiftung Wohlfahrtspflege Brandenburg
Ruschin, L. (2022): Verwaltungsleitfäden in der Kinder- und Jugendbeteiligung, hrsg. v. Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung in Trägerschaft der Stiftung Wohlfahrtspflege Brandenburg
Adam, S./Ringler, D. (2022): Mit 7 Fragen zur kommunalen Beteiligungsstrategie, hrsg. v. Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung in Trägerschaft der Stiftung Wohlfahrtspflege Brandenburg
Adam, S./Ringler, D. (2021/2022): Das Klaviermodell der Beteiligungsintensität, hrsg. v. Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung in Trägerschaft der Stiftung Wohlfahrtspflege Brandenburg