„Wir beteiligen!“ – neuer Leitfaden für Brandenburger Kommunen
Wie lassen sich die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen verbindlich in kommunale Entscheidungen und Verwaltungsabläufe übersetzen? Die 2025 erschienene Broschüre „Wir beteiligen! Ein Leitfaden für Brandenburger Kommunen“ bündelt auf 88 Seiten rechtliche Grundlagen, fachliche Einordnungen, Praxisbeispiele und konkrete Handlungsschritte.
Der Leitfaden richtet sich vorrangig an kommunale Verwaltungen und politische Entscheidungsträgerinnen. Er unterstützt dabei, Kinder- und Jugendbeteiligung strukturell zu verankern, Zuständigkeiten zu klären und rechtliche Vorgaben in nachvollziehbare Verfahren zu übertragen. Auch Fachkräfte, Koordinatorinnen und weitere Akteur*innen der Kinder- und Jugendbeteiligung finden darin eine umfangreiche Arbeitsgrundlage.


Beteiligungsrechte verständlich eingeordnet
Die ersten Kapitel führen durch die zentralen Rechtsgrundlagen der Kinder- und Jugendbeteiligung. Dazu gehören die UN-Kinderrechtskonvention, das Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG) und § 19 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).
Der Leitfaden erläutert zugleich Begriffe und Fragen, die für die kommunale Umsetzung entscheidend sind: Wann berührt eine Gemeindeangelegenheit die Interessen von Kindern und Jugendlichen? Was bedeutet eine angemessene Beteiligung? Wie werden unterschiedliche Interessen, Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigt? Und welche Verfahren passen zum jeweiligen Thema und zur beteiligten Gruppe?
Ein Anhang ergänzt weitere Rechtsbezüge, unter anderem aus dem Sozialgesetzbuch VIII, dem Baugesetzbuch, der Landesverfassung Brandenburg sowie dem Schul- und Kitarecht. Damit lassen sich Beteiligungsfragen auch dort einordnen, wo unterschiedliche fachliche und rechtliche Zuständigkeiten zusammentreffen.
Von der Hauptsatzung zum Verwaltungsverfahren
§ 19 BbgKVerf verpflichtet die Gemeinden, Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte einzuräumen. Die Verankerung geeigneter Formen in der Hauptsatzung bildet dafür einen wichtigen Ausgangspunkt. Für die praktische Umsetzung braucht es darüber hinaus klare Verfahren, Zuständigkeiten und Rückmeldungen.
Die Broschüre beschreibt, wie eine kommunale Kinder- und Jugendbeteiligungsrichtlinie, ein Aufgaben- und Beteiligungsrechte-Katalog und ein verwaltungsinterner Leitfaden zusammenspielen können. Der Aufgaben- und Beteiligungsrechte-Katalog legt fest, bei welchen kommunalen Maßnahmen, Vorhaben oder Entscheidungen Kinder und Jugendliche beteiligt werden und welchen Einfluss sie dabei erhalten. Ein Verwaltungsleitfaden übersetzt diese Festlegungen anschließend in konkrete Prüfschritte und Arbeitsabläufe.
Das 4-Felder-Modell ordnet die dafür notwendigen Rahmenbedingungen: Möglichkeiten zur Einflussnahme, verständliche Informationen, Wege zur Einbringung und Vertretung eigener Interessen sowie Unterstützung und Anerkennung von Engagement. Es verdeutlicht, dass Beteiligung mehr umfasst als einzelne Veranstaltungen oder die Einrichtung eines Jugendgremiums.
Ergänzend zeigt das Klaviermodell der Beteiligungsintensität, wie unterschiedliche Formen von Mitsprache, Mitbestimmung und eigenständiger Entscheidung passend zum Gegenstand eingesetzt werden können. Entscheidend ist nicht eine möglichst hohe Beteiligungsstufe, sondern eine nachvollziehbar vereinbarte Intensität, die zum Thema, zum Entscheidungsspielraum und zu den beteiligten jungen Menschen passt.
Der Brandenburger Weg: Schritt für Schritt
Der Leitfaden beginnt nicht mit der Auswahl einer Methode oder eines bestimmten Formats. Im Mittelpunkt stehen zunächst die Bedingungen, unter denen Beteiligung in einer Kommune verbindlich und dauerhaft umgesetzt werden kann.
Der dargestellte „Brandenburger Weg“ gliedert die Entwicklung kommunaler Beteiligungsstrukturen in vier Phasen: Sensibilisierung und Planung, Analyse der unterschiedlichen Perspektiven, Aushandlung verbindlicher Festlegungen sowie Erprobung und Umsetzung. Politik, Verwaltung, Kinder- und Jugendhilfe und junge Menschen werden dabei in den Entwicklungsprozess einbezogen.
Dieser Weg ist nicht als einheitliches Modell für alle Kommunen angelegt. Er bietet einen Rahmen, innerhalb dessen unterschiedliche kommunale Ausgangslagen, vorhandene Strukturen und Ressourcen berücksichtigt werden können. Ziel sind Vereinbarungen, die politisch legitimiert, in der Verwaltung praktisch anwendbar und für Kinder und Jugendliche verständlich sind.
Beteiligung in unterschiedlichen Handlungsfeldern
Praxisberichte und Interviews zeigen, wie Beteiligungsstrukturen in Brandenburger Kommunen entwickelt und ausgestaltet werden können. Weitere Kapitel nehmen die Beteiligung junger Menschen an landespolitischen Prozessen in den Blick, etwa bei Gesetzgebungsverfahren und der Kinder- und Jugendberichterstattung.
Der Leitfaden ordnet zudem wichtige Handlungsfelder und Akteur*innen ein: Jugendverbandsarbeit, Kindertagesbetreuung, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung, Selbstvertretungen, Schule sowie Initiativen und anlassbezogene Zusammenschlüsse. Damit wird deutlich, dass kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung als gemeinsame Aufgabe verschiedener Bereiche verstanden werden muss.
Antworten auf konkrete Umsetzungsfragen
Ein umfangreicher Fragenteil greift typische Themen aus Politik und Verwaltung auf. Dazu gehören die Ausgestaltung der Hauptsatzung, das Zusammenspiel verschiedener Gesetze, kommunale Zuständigkeiten, Zugänge zu jungen Menschen, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aus anderen Gemeinden sowie Kriterien für Kinder- und Jugendgremien.
Auch Adultismus – die Benachteiligung junger Menschen aufgrund ihres Alters – wird erläutert. Hinweise auf Beratungsangebote, Praxishilfen, Netzwerke, Landesstellen, Förderprogramme und frei zugängliche Materialien unterstützen die weitere Arbeit vor Ort.
Broschüre herunterladen und Beteiligung weiterentwickeln
Die Broschüre steht kostenfrei als PDF zur Verfügung:
Das Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg (KiJuBB) berät Kommunen, Landkreise, Verwaltungen und politische Gremien bei der Entwicklung und Weiterentwicklung verbindlicher Beteiligungsstrukturen.