Kommunale Beteiligungsstrukturen Schritt für Schritt entwickeln

Der Brandenburger Weg ist ein Verfahren für Kommunen, die Kinder- und Jugendbeteiligung nicht nur als einzelnes Projekt, sondern als verbindliche Struktur aufbauen wollen. Er hilft, Beteiligungsrechte in kommunale Abläufe, Zuständigkeiten, Richtlinien und Rückmeldeschleifen zu übersetzen. Grundlage ist die Erfahrung aus der Beratungspraxis in Brandenburger Kommunen, wie sie im Leitfaden „Wir beteiligen!“ beschrieben wird.

Nicht beim Format beginnen

Ein häufiger Einstieg in Kinder- und Jugendbeteiligung ist die Suche nach einem Format: Jugendgremium, Umfrage, Workshop, Jugendbudget oder digitale Plattform. Solche Formate können sinnvoll sein. Sie lösen aber noch nicht die strukturelle Frage, wann junge Menschen zu beteiligen sind, wer verantwortlich ist, welche Themen berührt sind und wie Ergebnisse in Entscheidungen zurückgeführt werden.

Der Brandenburger Weg setzt deshalb vor der Formatwahl an. Er richtet den Blick auf Rahmenbedingungen, Zuständigkeiten und die kommunale Übersetzung von Beteiligungsrechten. Die Broschüre „Wir beteiligen! Ein Leitfaden für Brandenburger Kommunen“ stellt den Ansatz auf den Seiten 36 bis 43 als schrittweises Verfahren dar.

Adam, S./ Buhr, S./ Grebe, A./ Krumrey, K./Ringler, D. (2025): Wir beteiligen! Ein Leitfaden für Brandenburger Kommunen, hrsg. v. Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung in Trägerschaft der Stiftung Wohlfahrtspflege Brandenburg

Ziel: Beteiligung verlässlich verankern

Der Brandenburger Weg unterstützt Kommunen dabei, ein gemeinsames Beteiligungsverständnis zu entwickeln und daraus verbindliche kommunale Regelungen abzuleiten. Beteiligung soll nicht davon abhängen, ob einzelne Personen engagiert sind oder ob ein Thema zufällig sichtbar wird. Sie braucht Auslöser, Ansprechstellen, Prüfschritte, Dokumentation und Rückmeldung.

Im Mittelpunkt steht ein Aushandlungsprozess zwischen kommunaler Politik, Verwaltung, Akteur*innen der Kinder- und Jugendhilfe, weiteren lokalen Strukturen und jungen Menschen selbst. Diese Aushandlung klärt zwei Grundfragen: Was soll künftig Gegenstand verbindlicher Beteiligung sein? Und wie weit soll Beteiligung bei welchen Aufgaben gehen?

Phase 1: Sensibilisierung, Aufklärung und Planung

Zu Beginn werden die beteiligten Gruppen über Ziel, Anlass und Rahmen des Prozesses informiert. Es geht darum, Beteiligung nicht als Zusatzprojekt, sondern als kommunale Strukturaufgabe zu verstehen. Eine verwaltungsinterne Steuerungsgruppe oder Projektgruppe plant die nächsten Schritte, klärt Zuständigkeiten und bereitet die Beteiligung der unterschiedlichen Gruppen vor.

Wichtig ist eine politische und administrative Rückendeckung. Ohne Beschluss, Auftrag oder erkennbare Unterstützung durch Verwaltungsspitze und Politik bleibt der Prozess leicht unverbindlich. Die Broschüre nennt als mögliche erste Schritte unter anderem einen kommunalpolitischen Beschluss, die Benennung politischer und administrativer Kümmerer, eine interne Projektgruppe oder die Anfrage nach externer Beratung (vgl. Wir beteiligen!, S. 40).

Phase 2: Analyse und Perspektivenermittlung

In der zweiten Phase werden Erfahrungen, Erwartungen und Einschätzungen der beteiligten Gruppen gesammelt. Politik, Verwaltung, Fachkräfte, Träger, Schulen, Jugendorte, Gremien und junge Menschen können jeweils eigene Perspektiven einbringen. Die Broschüre schlägt dafür kurze Treffen oder Workshops vor, in denen getrennt voneinander einige Leitfragen bearbeitet werden (vgl. Wir beteiligen!, S. 36-37).

Diese Trennung ist fachlich sinnvoll, weil unterschiedliche Gruppen Beteiligung oft sehr verschieden erleben. Verwaltung fragt nach Zuständigkeiten, Verfahren und Ressourcen. Politik fragt nach Beschlüssen und Entscheidungsspielräumen. Fachkräfte fragen nach Zugängen, Begleitung und Schutz. Junge Menschen fragen häufig konkreter: Worum geht es? Was kann verändert werden? Wer hört zu? Was passiert mit Beiträgen?

Phase 3: Aushandlung und Festlegung

In der Aushandlungsphase werden die Ergebnisse zusammengeführt. Gemeinsam wird sichtbar, wo Erwartungen übereinstimmen, wo Spannungen bestehen und welche Beteiligungswege realistisch, verbindlich und jugendgerecht gestaltet werden können.

Zentral ist die Klärung von Beteiligungsgegenständen und Beteiligungsintensitäten. In Dialogforen kann ausgehandelt werden, bei welchen kommunalen Aufgaben Kinder und Jugendliche künftig beteiligt werden und mit welcher Form der Einflussnahme. Das Klaviermodell der Beteiligungsintensität eignet sich dafür als Vertiefung, weil es unterschiedliche Grade von Information, Mitsprache, Mitbestimmung und Entscheidung sichtbar macht (vgl. Wir beteiligen!, S. 41-43).

Phase 4: Erprobung und Umsetzung

Die vereinbarten Strukturen werden anschließend in die kommunale Praxis übertragen. Dazu gehören Zuständigkeiten, Vorlagen, Prüfschritte, Informationswege, Fristen, Dokumentation und Rückmeldungen. Entscheidend ist, dass Beteiligung in Verwaltungshandeln übersetzt wird und nicht nur als Ergebnis eines Workshops bestehen bleibt.

Die Broschüre beschreibt dafür drei zentrale Bausteine: eine Kinder- und Jugendbeteiligungsrichtlinie, einen Aufgaben- und Beteiligungsrechte-Katalog sowie die Anpassung der Hauptsatzung und weiterer relevanter Regelungen. Die Umsetzung in der Verwaltung soll über einen eigenen Verwaltungsleitfaden abgesichert werden (vgl. Wir beteiligen!, S. 38-40).

Die wichtigsten Bausteine

Eine Kinder- und Jugendbeteiligungsrichtlinie beschreibt das gemeinsame Verständnis, die Voraussetzungen, Zuständigkeiten, Formen der Interessenvertretung, Zugänge und Unterstützungsmechanismen. Sie schafft Orientierung für Politik, Verwaltung, Fachkräfte und junge Menschen.

Der Aufgaben- und Beteiligungsrechte-Katalog konkretisiert, bei welchen Maßnahmen, Vorhaben oder Entscheidungen Kinder und Jugendliche beteiligt werden. Er macht sichtbar, ob junge Menschen informiert, angehört, in den Dialog einbezogen, an Planung und Umsetzung beteiligt oder an Entscheidungen beteiligt werden.

Der Verwaltungsleitfaden übersetzt diese Festlegungen in praktische Abläufe: Betroffenheit prüfen, Beteiligungsrahmen klären, Koordinierungsstelle informieren, Zielgruppe und Zugänge festlegen, Verfahren durchführen, Ergebnisse berücksichtigen, Rückmeldung geben und dokumentieren.

Nutzen und Grenzen

Der Brandenburger Weg schafft keine fertige Beteiligungskultur auf Knopfdruck. Er bietet eine Struktur, mit der Kommunen Beteiligung systematisch und überprüfbar entwickeln können. Der Prozess braucht Zeit, Ressourcen, politische Legitimation, klare Zuständigkeiten und die Bereitschaft, Ergebnisse junger Menschen tatsächlich in Entscheidungen einzubeziehen.

Der Ansatz ist besonders geeignet für Kommunen, die nach einer Hauptsatzungsregelung den nächsten Schritt gehen wollen: von der rechtlichen Verankerung zur praktischen Anwendung. Er hilft auch, Einzelprojekte, Jugendgremien, offene Formate und Verwaltungsverfahren in eine gemeinsame Beteiligungslandschaft einzuordnen.

kurz erklärt

Der Aufgaben- und Beteiligungsrechte-Katalog legt fest, bei welchen kommunalen Aufgaben Kinder und Jugendliche beteiligt werden und wie weit ihre Beteiligung reicht. Er verbindet Beteiligungsgegenstände mit passenden Beteiligungsintensitäten und wird damit zur Brücke zwischen Hauptsatzung, Beteiligungsrichtlinie und Verwaltungspraxis.

Unterstützung durch KiJuBB

Das Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg (KiJuBB) unterstützt Kommunen bei Auftragsklärung, Prozessplanung, Qualifizierung, Moderation und fachlicher Einordnung. Die Fachstelle kann helfen, geeignete Schritte, Materialien und Beteiligungsformate zu entwickeln. Die Verantwortung für kommunale Entscheidungen, Beschlüsse, Umsetzung und Dokumentation bleibt bei der jeweiligen Kommune.