Kinder- und Jugendbeteiligung verbindlich gestalten: Rückblick auf die Sommerakademie 2026

Workshop Willkommens-Plakat

Wie wird aus dem Recht auf Beteiligung ein verlässliches kommunales Verfahren? Mit dieser Frage beschäftigten sich zwölf Teilnehmende vom 11. bis 13. August 2026 bei der KiJuBB-Sommerakademie in Fürstenwalde/Spree. Sie kamen überwiegend aus Jugendarbeit und Jugendhilfe mit kommunalem Bezug und brachten außerdem Perspektiven aus Verwaltung, Jugendvertretung und Sport ein.

Drei Tage lang verband die Sommerakademie fachliche Grundlagen mit der Reflexion der eigenen Praxis. Im Mittelpunkt standen unterschiedliche kommunale Ausgangslagen, die acht Pflichtbausteine der Beteiligung, das Vier-Felder-Modell und konkrete Schritte für den Transfer in die eigene Kommune.

Wie läuft Beteiligung in den Kommunen?

Zum Einstieg zeichneten die Teilnehmenden ein Bild ihrer jeweiligen Kommune. Dabei wurden sehr unterschiedliche Beteiligungslandschaften sichtbar: Jugendgremien, Kinder- und Jugendbüros, Jugendclubs, Schüler*innenvertretungen und einzelne Projektformate standen neben Kommunen, in denen Zuständigkeiten, Verfahren oder verbindliche Strukturen erst entwickelt werden.

Die Bestandsaufnahme zeigte zugleich gemeinsame Fragen: Welche jungen Menschen werden bislang erreicht? Wessen Perspektiven fehlen? Wo sind Beteiligungsrechte geregelt? Welche Ressourcen stehen zur Verfügung? Und wie erfahren Kinder und Jugendliche, was aus ihren Beiträgen geworden ist?

Diese Unterschiede blieben während der Sommerakademie bewusst präsent. Die Aufgabe bestand nicht darin, ein einheitliches Modell auf alle Kommunen zu übertragen. Vielmehr ging es darum, fachliche und rechtliche Anforderungen auf die jeweiligen Bedingungen vor Ort zu beziehen.

Acht Pflichtbausteine als praktischer Mindeststandard

Links die 8 Pflichtbausteine entsprechend § 4 BbgKJG

Kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Das „Ob“ steht fest, das „Wie“ muss vor Ort ausgestaltet werden. Den rechtlichen Rahmen bilden insbesondere § 19 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und das Beteiligungsverständnis des § 4 Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz.

Die acht Pflichtbausteine übersetzen dieses Beteiligungsverständnis in einen nachvollziehbaren Prozess. Kommunen müssen den Beteiligungsrahmen klären, verständliche Informationen sichern, Interessen und Bedürfnisse ermitteln und zugängliche Möglichkeiten zur Äußerung schaffen. Beiträge junger Menschen sind angemessen zu berücksichtigen. Vor der Entscheidung muss erkennbar werden, wie mit ihnen umgegangen wird. Hinzu kommen die Möglichkeit zur Erwiderung sowie eine nachvollziehbare Dokumentation und Rückmeldung.

Die Teilnehmenden nutzten diese Bausteine als Prüfraster für die eigene Praxis. Deutlich wurde dabei: Ein Jugendgremium oder eine einzelne Veranstaltung erfüllt den Beteiligungsauftrag nicht automatisch. Entscheidend ist, wie Beteiligung in reguläre politische und administrative Entscheidungswege eingebunden wird.

Vier Felder für tragfähige Beteiligungsstrukturen

Mit dem Vier-Felder-Modell arbeiteten die Teilnehmenden anschließend an den strukturellen Voraussetzungen wirksamer Beteiligung. Das Modell verbindet vier Bereiche:

  • Information und Zugänge: Genannt wurden unter anderem Peer-Groups, Schulsozialarbeit, Jugendclubs, Schulen, Stadtfeste, grafisch aufbereitete Informationen, soziale Medien und offene Gesprächsangebote.
  • Eigenständige Interessenvertretung: Jugendforen und -gremien, Schüler*innenvertretungen, Projektgruppen, Jugendkoordination, Jugendclubs und Vereine können unterschiedliche Wege eröffnen, Anliegen zu bündeln und zu vertreten.
  • Unterstützung und Anerkennung: Jugendbudgets, Jugendfonds, Räume, organisatorische Begleitung, öffentlich sichtbare Anerkennung und eine verlässliche Rückmeldung können Engagement erleichtern.
  • Mitsprache und Mitbestimmung: Beteiligungssatzungen, Aufgaben- und Beteiligungsrechte-Kataloge, verbindliche Verwaltungsregelungen und die Vertretung junger Menschen in bestehenden Gremien wurden als mögliche Instrumente diskutiert.

Die gesammelten Vorschläge bildeten keinen fertigen Maßnahmenkatalog. Sie machten sichtbar, welche Bausteine bereits vorhanden sind und wo Kommunen weitere Strukturen, Zuständigkeiten oder Verbindlichkeit benötigen.

Beteiligung verlangt auch Selbstreflexion

Ein eigener Arbeitsabschnitt richtete den Blick auf die Rolle der Erwachsenen. Die Teilnehmenden beschäftigten sich damit, was ihnen im Austausch mit Kindern und Jugendlichen leichter oder schwerer fällt.

Aufmerksam zuzuhören reicht nicht aus, wenn Erwachsene zugleich den Gesprächsverlauf bestimmen, den eigenen Wissensvorsprung in den Vordergrund stellen oder Beiträge vorschnell bewerten. Beteiligung verlangt auch Geduld, Ergebnisoffenheit und die Bereitschaft, eigene Unsicherheiten einzugestehen. Die Reflexion machte deutlich, dass fachliche Haltung und verbindliche Verfahren zusammengehören.

Vom Seminar in die kommunale Praxis

Am dritten Tag wurden mögliche Instrumente einer kommunalen Beteiligungsstrategie vertieft: eine politisch beschlossene Beteiligungsleitlinie, ein Aufgaben- und Beteiligungsrechte-Katalog sowie eine Verwaltungsrichtlinie für die Planung und Durchführung konkreter Verfahren.

Im abschließenden Gespräch mit Juliana Meyer, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg, trafen kommunale Erfahrungen auf eine landespolitische Perspektive. Der Austausch nahm die unterschiedlichen Voraussetzungen der Kommunen, die Verantwortung von Politik und Verwaltung sowie die Frage in den Blick, wie Beteiligungsrechte unter ungleichen Bedingungen zugänglich und verlässlich umgesetzt werden können.

Zum Abschluss übertrugen die Teilnehmenden die Inhalte auf ihre jeweiligen Arbeitszusammenhänge und hielten nächste Klärungs- und Entwicklungsschritte fest.

Das KiJuBB unterstützt Brandenburger Gemeinden, Städte und Landkreise bei der fachlichen Einordnung, der Entwicklung kommunaler Beteiligungsstrategien und der Übersetzung von Beteiligungsrechten in praktikable Verwaltungsverfahren.

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