Beteiligung in den Hilfen zur Erziehung (HzE)

Hilfen zur Erziehung greifen tief in den Alltag und die Lebensplanung junger Menschen ein. Beteiligung bedeutet hier: Rechte kennen, Hilfeprozesse verstehen, im Alltag mitbestimmen, Beschwerdewege nutzen und eigene Interessen vertreten können. Die Seite bündelt die spezifischen Grundlagen und Brandenburger Strukturen.

Mehrere Personen arbeiten in Kleingruppen an Pinnwänden mit farbigen Moderationskarten.
8. Dialogforum für junge Menschen aus den HzE (Hirschluch, 2023)

Warum Beteiligung in den HzE besonders wichtig ist

Junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung erleben Entscheidungen, die ihr Leben unmittelbar betreffen: Wohnort, Hilfeziele, Kontakte, Schule, Freizeit, Gruppenregeln, Geld, digitale Teilhabe, Schutz und Übergänge. Beteiligung ist deshalb kein Zusatz zum Hilfeprozess. Sie ist Voraussetzung für nachvollziehbare und passende Hilfen.

Die besondere Herausforderung liegt in Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen. Jugendämter, Sorgeberechtigte, Träger, Einrichtungen und Fachkräfte haben Entscheidungs- und Deutungsmacht. Junge Menschen brauchen deshalb Verfahren, die sie vorbereiten, informieren, schützen und ernsthaft einbeziehen.

Rechtliche Bezugspunkte

Das SGB VIII enthält zentrale Beteiligungsrechte. § 8 SGB VIII verpflichtet die öffentliche Jugendhilfe, Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. § 36 SGB VIII konkretisiert die Mitwirkung im Hilfeplanverfahren. § 45 SGB VIII verlangt für erlaubnispflichtige Einrichtungen geeignete Verfahren der Selbstvertretung, Beteiligung und Beschwerde. Bei der Auswahl einer Einrichtung oder Pflegeperson sieht § 37c SGB VIII ebenfalls Beteiligung vor.

In Brandenburg konkretisiert das Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG) diese Grundlagen. § 11 BbgKJG verpflichtet Träger von Einrichtungen und Angeboten, Selbst- und Mitbestimmungsrechte zu klären, zu benennen und zu dokumentieren. § 13 BbgKJG regelt das Nachholen unterbliebener Beteiligung. § 78 BbgKJG verlangt, Informationen zum Kinder- und Jugendhilfelandesrat (KJLR) verständlich zugänglich zu machen, zu besprechen und zu dokumentieren.

Beteiligung im Hilfeplanprozess

Das Hilfeplanverfahren ist ein zentraler Ort der Beteiligung. Entscheidend ist nicht nur, ob junge Menschen beim Gespräch anwesend sind. Entscheidend ist, ob sie verstehen, worum es geht, wer teilnimmt und wie ihre Perspektive in die Hilfeplanung einfließt.

Aus Beteiligungsprozessen in Brandenburg wird deutlich: Vor Hilfeplangesprächen braucht es altersgerechte Informationen, Vorbereitung und verlässliche Ansprechpersonen. Dazu gehören verständliche Unterlagen, geklärte Ziele und Themen, die Möglichkeit, eigene Anliegen vorher zu besprechen, und transparente Regeln zum Umgang mit persönlichen Informationen.

Beteiligung im Alltag von Einrichtungen und Angeboten

Beteiligung in den HzE findet nicht nur im Hilfeplangespräch statt. Sie zeigt sich täglich: bei Regeln in der Wohngruppe, Freizeit, Essen, Mediennutzung, Besuchskontakten, Geld, Privatsphäre, Gruppenbesprechungen und Übergängen. Gerade stationäre und teilstationäre Settings brauchen klare Rechtekataloge, Beteiligungsgremien, transparente Hausregeln und Rückmeldeschleifen.

Alltagsbeteiligung wird tragfähig, wenn Einrichtungen zwischen Information, Anhörung, Mitbestimmung und Selbstbestimmung unterscheiden. Für junge Menschen muss erkennbar sein, wo sie selbst entscheiden, wo gemeinsam entschieden wird und wo Erwachsene Verantwortung tragen.

Praxisfrage Welche Entscheidungen werden regelmäßig über junge Menschen getroffen – und an welchen Stellen ist geregelt, wie ihre Perspektiven eingeholt, berücksichtigt, dokumentiert und zurückgemeldet werden?

Beschwerde, Schutz und Selbstvertretung

Beteiligung und Beschwerde gehören zusammen. Junge Menschen brauchen sichere Wege, um fehlende Beteiligung, Grenzverletzungen oder nicht nachvollziehbare Entscheidungen anzusprechen. Beschwerdeverfahren müssen bekannt, erreichbar und vertrauenswürdig sein.

Selbstvertretung ergänzt Beteiligung im Einzelfall und im Alltag. Der Kinder- und Jugendhilfelandesrat (KJLR) bringt Perspektiven junger Menschen aus ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen auf Landesebene ein. Er ersetzt keine Beteiligung in Einrichtungen oder Hilfeprozessen, macht aber sichtbar, welche Themen junge Menschen über einzelne Einrichtungen hinaus bewegen.

Dialogforum, KJLR und AG Partizipation in Brandenburg

Die Jubiläumsbroschüre „Beteiligung macht stark!“ dokumentiert, wie sich Beteiligung in den Hilfen zur Erziehung in Brandenburg über zehn Jahre entwickelt hat. Aus einem ersten Dialogformat im Jahr 2016 entstand ein landesweites Zusammenspiel aus Dialogforum, AG Partizipation, Fachstelle Beteiligung in den Hilfen zur Erziehung und KJLR.

Das Dialogforum folgt der Logik: mit jungen Menschen sprechen statt über sie. Junge Menschen bearbeiten eigene Themen, entwickeln Lösungsideen und kommen mit Fachkräften in einen strukturierten Austausch. Themen waren unter anderem Mitbestimmung im Alltag, Hilfeplanung, Beschwerdewege, Taschengeld, digitale Teilhabe, Kinderschutz und queer-inklusive Hilfeplanung.

Was daraus für Jugendämter, Träger und Fachkräfte folgt

Für Jugendämter bedeutet Beteiligung in den HzE, Hilfeplanung verständlich, vorbereitend und rückmeldend zu gestalten. Für Träger und Einrichtungen bedeutet Beteiligung, Rechte im Alltag überprüfbar zu machen: mit Beteiligungs- und Beschwerdekonzepten, Selbstvertretungsstrukturen, altersgerechter Information, Dokumentation und Leitungshandeln.

Für Fachkräfte bedeutet Beteiligung, junge Menschen im Alltag zu stärken, Gespräche vorzubereiten, Entscheidungen zu erklären und Schutzräume zu sichern. Perspektiven aus Dialogforum, KJLR und einrichtungsinternen Beteiligungsgremien gehören in Qualitätsentwicklung, Teamreflexion und Hilfeplanung.

Unterstützung durch KiJuBB

Das Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg (KiJuBB) unterstützt die Weiterentwicklung von Beteiligung in den Hilfen zur Erziehung durch Fachberatung, Prozessbegleitung, Qualifizierung, Dialogformate, Vernetzung, Materialien und die fachliche Begleitung von Interessenvertretungen. Dazu gehören die Fachstelle Beteiligung in den Hilfen zur Erziehung, die AG Partizipation, das Dialogforum und die Unterstützung des KJLR.

KiJuBB ersetzt nicht die Verantwortung von Jugendämtern, Trägern und Einrichtungen. Die Fachstelle ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine operative Ombudsstelle. Sie unterstützt dabei, Beteiligungsrechte fachlich zu klären, Verfahren praxistauglich aufzubauen und Erfahrungen junger Menschen in Qualitätsentwicklung und Fachpraxis einzubringen.