Dialogforen in den Hilfen zur Erziehung

Dialogforen geben jungen Menschen aus den Hilfen zur Erziehung einen geschützten Rahmen, um Erfahrungen, Rechte und Veränderungswünsche einzubringen. Das Format verbindet Austausch, Beteiligung, Beschwerde und Rückkopplung und zeigt, welche Themen junge Menschen selbst setzen.

Wofür das Format steht

Das Brandenburger Dialogforum für Kinder und Jugendliche in den Erzieherischen Hilfen entstand aus der fachlichen Auseinandersetzung mit Beteiligungs- und Beschwerderechten. Nach dem Fachtag „Gerecht in Brandenburg – Kinder und Jugendliche in der Erziehungshilfe“ gründete sich 2016 die AG „Partizipation in den erzieherischen Hilfen“. Daraus entstand das erste landesweite Dialogforum; seit 2017 ist es als zweitägiges Format angelegt (vgl. Beteiligung macht stark!, S. 10–14).

Der Kern ist bis heute: nicht über junge Menschen sprechen, sondern mit ihnen. Junge Menschen aus HzE-Kontexten bearbeiten eigene Themen, tauschen Erfahrungen aus und entwickeln Forderungen, Empfehlungen und Lösungsideen. Fachkräfte arbeiten parallel an fachlichen Fragen und kommen anschließend mit ihnen in den Dialog.

Rechtlicher und fachlicher Rahmen

Beteiligung in den Hilfen zur Erziehung ist rechtlich verankert. § 8 SGB VIII regelt die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe. Für Hilfeplanverfahren ist § 36 SGB VIII relevant. Für erlaubnispflichtige Einrichtungen gehören geeignete Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren zu den Anforderungen an den Schutz ihrer Rechte (§ 45 SGB VIII).

Das Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz beschreibt Beteiligung als Anspruch junger Menschen und benennt Beschwerdemöglichkeiten bei unterbliebener oder unzureichender Beteiligung (§§ 11 bis 13 BbgKJG). [rechtlich prüfen] Dialogforen ersetzen keine Beteiligung im Alltag, kein Hilfeplanverfahren und keine Beschwerdestelle. Sie übersetzen Erfahrungen in Fachdialog, Rückmeldung und Weiterentwicklung.

Wie das landesweite Dialogforum arbeitet

Das landesweite Dialogforum folgt einer klaren Dramaturgie. Ein gemeinsamer Auftakt schafft Orientierung. Danach arbeiten junge Menschen und Fachkräfte zunächst getrennt. Die jungen Menschen wählen Workshops zu ihren Themen; die Fachkräfte bearbeiten parallel fachliche Fragen. Seit mehreren Jahren werden die Themen im Vorfeld durch den Kinder- und Jugendhilfe Landesrat (KJLR) über eine Online-Befragung mit vorbereitet (vgl. Beteiligung macht stark!, S. 17 und S. 28).

Wiederkehrende Themen waren unter anderem Mitbestimmung im Alltag, Privatsphäre, Medien, Beschwerde, Hilfeplanung, Finanzen, Verselbstständigung, Vormundschaft, sexuelle Selbstbestimmung und Vorurteile (vgl. Beteiligung macht stark!, S. 28–41).

Am zweiten Tag kommen Fachkräfte und junge Menschen zusammen. Ergebnisse werden besprochen und in einrichtungsspezifische Vereinbarungen übersetzt. Das führt die Arbeit zurück in Gruppenrunden, Beteiligungsgremien, Beschwerdewege, Leitungsgespräche oder Qualitätsentwicklung (vgl. Beteiligung macht stark!, S. 14–16 und S. 42).

Trägervereinbarung

Trägervereinbarungen sind schriftliche Absprachen, die junge Menschen und begleitende Fachkräfte am Ende des Dialogforums für ihre Einrichtung oder ihren Träger festhalten. Sie bündeln Impulse aus den Workshops und machen sichtbar, was vor Ort weiterbearbeitet werden soll. Im Folgejahr kann geprüft werden, was umgesetzt, verändert oder erneut aufgegriffen wurde.

Die Dokumentationen aller Dialogforen finden sich in den Publikationen

Wirkung: vom Thema zur Struktur

Die Broschüre „Beteiligung macht stark!“ beschreibt Wirkungen auf mehreren Ebenen. Junge Menschen treffen andere mit ähnlichen Erfahrungen, ordnen eigene Rechte besser ein und vertreten Anliegen öffentlich. Fachkräfte erleben junge Menschen außerhalb des gewohnten Alltags und erhalten Hinweise, wie Beteiligung und Beschwerde verbindlicher verankert werden können (vgl. Beteiligung macht stark!, S. 26–28 und S. 42–46).

Aus dem Dialogforum entstand auch der Impuls für den Kinder- und Jugendhilfe Landesrat. Der KJLR greift Themen aus den Dialogforen auf, bringt sie in fachliche und politische Zusammenhänge ein und wirkt an Vorbereitung und Rückkopplung des Formats mit (vgl. Beteiligung macht stark!, S. 48–53).

Regionale Dialogforen

Neben dem landesweiten Dialogforum haben sich regionale Dialogforen entwickelt. Sie greifen Themen aus Einrichtungen, Landkreisen oder kreisfreien Städten auf und bringen junge Menschen aus ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen, Fachkräfte freier Träger sowie Fachkräfte aus dem ASD zusammen. Die Jubiläumsbroschüre beschreibt sie als eintägige Formate, die regionale Besonderheiten sichtbar machen und Rückmeldungen in kommunale Gremien, Arbeitsgruppen oder Jugendhilfeplanung einspeisen können (vgl. Beteiligung macht stark!, S. 24–25).

Nächste Schritte für Einrichtungen, Träger und Jugendämter

Dialogforen entfalten Wirkung, wenn sie vorbereitet, begleitet und nachbereitet werden. Vor einer Teilnahme sollten Einrichtungen und Träger klären, welche jungen Menschen Interesse haben und welche Informationen sie vorab brauchen.

Nach dem Dialogforum braucht es feste Orte für die Weiterarbeit: Gruppenversammlungen, Beteiligungsgremien, Leitungsgespräche, Fachteam-Sitzungen, Hilfeplanbezüge oder Qualitätsentwicklung. Zentral ist die Rückmeldung an junge Menschen: was aufgegriffen wurde, wo Grenzen bestehen und welche Schritte folgen.

Für Jugendämter und öffentliche Träger bieten Dialogforen Hinweise auf Themen in Hilfeplanung, Beschwerde, Alltagsgestaltung und Übergängen. Diese Rückmeldungen können in Jugendhilfeplanung, Qualitätsdialoge oder regionale Beteiligungsstrukturen einfließen.

Die Rolle des KiJuBB

Das Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg (KiJuBB) organisiert und entwickelt das landesweite Dialogforum im Zusammenwirken mit dem KJLR und der AG „Partizipation in den erzieherischen Hilfen“ stets weiter. Sie unterstützt regionale Dialogformate[DM2] , Qualifizierung, Fachmaterialien und Wissenstransfer im Rahmen ihres Auftrags und der verfügbaren Ressourcen.

KiJuBB übernimmt nicht die Verantwortung der Einrichtungen, Träger oder Jugendämter für Beteiligung, Beschwerde, Hilfeplanung, Schutzkonzepte oder Umsetzung vor Ort. Die verbindliche Umsetzung bleibt Aufgabe der jeweils zuständigen Stellen.