Gerechtigkeitskonferenzen

Gerechtigkeitskonferenzen verbinden Kinder- und Jugendbeteiligung, Empowerment und kommunale Strukturentwicklung. Das Format macht sichtbar, wie junge Menschen soziale Fragen in ihrer Lebenswelt wahrnehmen – etwa Armut, Mobilität, Freizeit, Familie, Gesundheit, Bildung oder Teilhabe. Die Ergebnisse können Politik, Verwaltung und Fachpraxis dabei unterstützen, Bedarfe besser einzuordnen und nächste Schritte verbindlicher zu planen.

Junge Menschen sammeln und präsentieren Ideen zu Gerechtigkeitsthemen in ihrer Kommune

Worum es geht

Eine Gerechtigkeitskonferenz ist ein Beteiligungsformat zu lebensnahen Fragen von Gerechtigkeit. Im Mittelpunkt steht, welche Bedingungen junge Menschen brauchen, um ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten – und welche Ressourcen, Rechte, Orte, Angebote oder Verfahren dafür fehlen. Die Dokumentation zu Senftenberg und Kyritz zeigt dies am Schwerpunkt „Armut und Gesundheit“ (vgl. Armut und Gerechtigkeit, S. 1 und S. 5).

Das Format eignet sich, wenn Kommunen, Landkreise oder Träger nicht nur Meinungen einsammeln, sondern Lebenslagen, Barrieren und Handlungsmöglichkeiten gemeinsam mit jungen Menschen herausarbeiten wollen. Es braucht Vorbereitung, Auswertung, Rückmeldung und eine klare Vereinbarung zur Weiterbearbeitung.

Wann das Format sinnvoll ist

Gerechtigkeitskonferenzen sind hilfreich, wenn soziale Fragen vor Ort konkret werden sollen: Was fehlt im Alltag? Welche Angebote sind erreichbar? Wo entstehen Ausschlüsse? Das Format bringt unterschiedliche Perspektiven zusammen – junge Menschen, Schule, Jugendhilfe, Verwaltung, Politik, Kultur, Vereine und weitere lokale Partner*innen.

Sinnvoll ist das Format bei Themen, die mehrere Zuständigkeiten berühren. Die Beispiele zeigen, dass Mobilität, Freizeit, Gesundheit, Schule, Familie und bezahlbare Angebote eng zusammenhängen. Eine Gerechtigkeitskonferenz kann deshalb auch ein Einstieg in ressortübergreifende Zusammenarbeit sein (vgl. Armut und Gerechtigkeit, S. 12-17 und S. 29-33).

Methodischer Kern

Der Ablauf wird an Ort, Zielgruppe und Thema angepasst. Aus den dokumentierten Konferenzen lässt sich ein Grundmuster ableiten:

  • Vorbereitung mit lokalen Partner*innen: Thema, Zielgruppe, Schutz, Räume, Methoden, Ergebniswege und Verantwortlichkeiten klären.
  • Einstieg in das Thema: junge Menschen formulieren eigene Deutungen, Erfahrungen und Fragen.
  • Analyse der Lebenswelt: Gruppen arbeiten zu konkreten Bereichen wie Mobilität, Freizeit, Gesundheit, Familie, Bildung oder öffentlichem Raum.
  • Kreative Verarbeitung: Kritik, Wünsche und Ideen werden über Musik, Film, Malen, Poetry Slam, Theater, Bewegung oder andere Ausdrucksformen weiterbearbeitet.
  • Präsentation und Rückkopplung: Ergebnisse werden sichtbar gemacht, mit Verantwortlichen besprochen, dokumentiert und in weitere Planungen überführt.

In Senftenberg wurde die Umsetzung 2018 in vier Schritten beschrieben: Begriffsklärung zu Armut, Analyse des Lebensraums, kreative Umsetzung und Präsentation. In Kyritz wurde das Vorgehen ähnlich angelegt und zusätzlich auf Armut und Gesundheit bezogen (vgl. Armut und Gerechtigkeit, S. 9 und S. 25).

Zwei Ebenen: junge Menschen stärken und Strukturen bewegen

Das Format arbeitet auf zwei Ebenen. Auf der individuellen Ebene geht es um Selbstwirksamkeit: junge Menschen erleben, dass ihre Erfahrungen zählen und Kritik in Ausdruck, Austausch und konkrete Vorschläge übersetzt werden kann. Kreative Methoden sind dabei ein Zugang zu Themen, die sich nicht immer gut in klassischen Gesprächsrunden bearbeiten lassen.

Auf der strukturellen Ebene geht es um kommunale Lernprozesse. Die Konferenz macht sichtbar, welche Barrieren bestehen und welche Zuständigkeiten berührt sind. Daraus können Hinweise für Jugendhilfe, Schule, Stadtentwicklung, Mobilität, Gesundheitsförderung, Kultur, Sport oder Beteiligungsstrukturen entstehen. Ergebnisse sollten in Planungsgremien, kommunalen Strukturen und Arbeitszusammenhängen weiterbearbeitet werden (vgl. Armut und Gerechtigkeit, S. 23 und S. 39).

Was vorab geklärt werden muss

Eine Gerechtigkeitskonferenz braucht mehr als ein gutes Programm. Vor dem Start sollten mindestens diese Punkte geklärt sein:

  • Beteiligungsgegenstand: Welche Gerechtigkeitsfrage steht im Mittelpunkt?
  • Zielgruppe: Welche jungen Menschen sind betroffen und wie werden sie erreicht?
  • Zugänge: Welche Sprache, Räume, Zeiten, Assistenz, Kostenfreiheit und Begleitung sind erforderlich?
  • Schutz und Verantwortung: Welche Standards gelten für Aufsicht, Einverständnisse, Fotos, sensible Themen und Nachsorge?
  • Ergebnisweg: Wer wertet aus, wer entscheidet weiter, wie erfolgt Rückmeldung an junge Menschen?
  • Transfer: Wie werden Ergebnisse in Verwaltung, Politik, Jugendhilfeplanung oder lokale Netzwerke eingespeist?

Ohne diese Klärungen entsteht schnell eine starke Veranstaltung ohne ausreichende Anschlusswirkung. Bei Themen wie Armut, Gesundheit, Diskriminierung oder familiären Belastungen braucht es sensible Moderation und klare Unterstützungswege.

Praxisbeispiel: Armut und Gesundheit in Senftenberg und Kyritz

Die Dokumentation „Armut und Gerechtigkeit – wir reden mit!“ beschreibt zwei Kinder- und Jugendgerechtigkeitskonferenzen aus dem Jahr 2018. In Senftenberg arbeiteten 100 Kinder und Jugendliche zu Armut, Mobilität, Freizeit, Gesundheit und Familie (vgl. Armut und Gerechtigkeit, S. 8-9). In Kyritz beteiligten sich 68 Kinder und Jugendliche aus acht Schulen; dort wurden Armut und Gesundheit als Einstieg genutzt (vgl. Armut und Gerechtigkeit, S. 24-25).

Die Ergebnisse zeigen, wie konkret junge Menschen soziale Gerechtigkeit beschreiben: fehlende oder zu teure Freizeitangebote, schlechte Erreichbarkeit, wenig sichere Orte, zu wenig Zeit, ungesunde oder zu teure Ernährung, medizinische Versorgung und fehlende Informationen. Für die Webdarstellung eignen sich die Details vor allem als Download und Praxisbeispiel.

Unterstützung durch das KiJuBB

Das KiJuBB kann Gerechtigkeitskonferenzen im Rahmen geklärter Aufträge fachlich einordnen, bei der Konzeption unterstützen und bei Auswertung, Dokumentation und Transfer beraten. Die Verantwortung bleibt bei den zuständigen Stellen: Kommune, Landkreis, Träger, Schule, Verwaltung und Politik müssen klären, welche Ergebnisse aufgegriffen werden und wie Rückmeldung erfolgt.

Damit passt das Format zu kommunalen Prozessen, die Beteiligung in eine Beteiligungslandschaft, einen Brandenburger Weg oder eine lokale Strategie einbetten wollen.