Der Brandenburger Weg
Der Brandenburger Weg beschreibt ein strukturiertes Verfahren, mit dem Kommunen Kinder- und Jugendbeteiligung verbindlich aufbauen können. Im Mittelpunkt steht nicht zuerst ein einzelnes Format, sondern die gemeinsame Klärung von Rahmenbedingungen, Zuständigkeiten, Entscheidungsspielräumen und Rückmeldeschleifen. Der Ansatz unterstützt Gemeinden, Städte, Ämter und Landkreise dabei, Beteiligung nach § 19 BbgKVerf in kommunale Praxis zu übersetzen.

Worum es geht
Viele Beteiligungsprozesse beginnen mit der Frage nach dem passenden Format: Jugendgremium, Umfrage, Workshop, Jugendforum oder digitale Beteiligung. Der Brandenburger Weg setzt früher an. Er fragt zuerst, welche Strukturen eine Kommune braucht, damit Kinder und Jugendliche regelmäßig, verständlich und nachvollziehbar beteiligt werden können.
Die Broschüre „Wir beteiligen! Ein Leitfaden für Brandenburger Kommunen“ beschreibt diesen Ansatz auf den Seiten 36 bis 43. Der Brandenburger Weg ist aus der Beratungspraxis in Brandenburger Kommunen entstanden und verbindet rechtliche Anforderungen, kommunale Selbstverwaltung und praktische Aushandlung.
Adam, S./ Buhr, S./ Grebe, A./ Krumrey, K./Ringler, D. (2025): Wir beteiligen! Ein Leitfaden für Brandenburger Kommunen, hrsg. v. Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung in Trägerschaft der Stiftung Wohlfahrtspflege Brandenburg
Vier Phasen für den Aufbau
Der Ablauf folgt vier aufeinander bezogenen Phasen. Sie bilden keinen starren Projektplan, geben aber Orientierung für einen belastbaren kommunalen Prozess.
- Sensibilisierung, Aufklärung und Planung: Politik, Verwaltung, Fachkräfte und junge Menschen werden über Ziel und Rahmen des Prozesses informiert. Eine verwaltungsinterne Steuerung koordiniert die nächsten Schritte.
- Analyse und Perspektivenermittlung: Die beteiligten Gruppen beschreiben getrennt voneinander ihre Erfahrungen, Erwartungen, offenen Fragen und bisherigen Beteiligungswege.
- Aushandlung und Festlegung: Die Ergebnisse werden zusammengeführt. Gemeinsam wird geklärt, bei welchen Themen junge Menschen künftig beteiligt werden, welche Formen geeignet sind und wie weit Beteiligung gehen kann.
- Erprobung und Umsetzung: Die vereinbarten Strukturen werden in kommunales Handeln übersetzt, erprobt, angepasst und in Verfahren, Zuständigkeiten und Dokumentation verankert.
Was am Ende geregelt sein sollte
Der Brandenburger Weg zielt auf verbindliche Grundlagen für die kommunale Beteiligung. Dazu gehören vor allem eine Kinder- und Jugendbeteiligungsrichtlinie, ein Aufgaben- und Beteiligungsrechte-Katalog, eine passende Hauptsatzungsregelung und ein Verwaltungsleitfaden für die praktische Umsetzung.
Die Beteiligungsrichtlinie beschreibt das gemeinsame Verständnis, Zuständigkeiten, Zugänge, Ansprechstrukturen und Unterstützungswege. Der Aufgaben- und Beteiligungsrechte-Katalog legt fest, bei welchen kommunalen Aufgaben Kinder und Jugendliche beteiligt werden und mit welcher Intensität. Der Verwaltungsleitfaden übersetzt diese Festlegungen in Prüfschritte, Zuständigkeiten und Abläufe für die Verwaltung. Diese Bausteine werden in der Broschüre auf den Seiten 38 bis 40 erläutert.





Wofür der Brandenburger Weg hilfreich ist
Der Ansatz ist besonders hilfreich, wenn Beteiligung nicht nur als Einzelprojekt, sondern als dauerhafte kommunale Struktur aufgebaut werden soll. Er unterstützt Kommunen dabei, Beteiligung politisch zu legitimieren, fachlich zu planen und im Verwaltungshandeln zu verankern.
Dabei ersetzt der Brandenburger Weg nicht die konkrete Beteiligung junger Menschen. Er schafft die Voraussetzungen dafür, dass Beteiligung planbar, zugänglich und überprüfbar wird. Erst danach wird entschieden, welches Format zum jeweiligen Thema passt.
Verbindung zum Klaviermodell
Für die Aushandlung der Beteiligungsintensität kann das Klaviermodell genutzt werden. Es hilft zu klären, ob Information, Äußerung, Mitsprache, Mitbestimmung oder eigenständige Entscheidung passend ist. Die Broschüre stellt das Modell auf den Seiten 41 bis 43 dar.
Unterstützung durch KiJuBB
Das Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg (KiJuBB) unterstützt Kommunen bei der fachlichen Klärung, Prozessplanung, Qualifizierung und Strukturentwicklung. KiJuBB ersetzt keine kommunalen Entscheidungen und übernimmt nicht die Verantwortung für Beteiligungsverfahren. Die Zuständigkeit für Beschlüsse, Umsetzung, Rückmeldung und Dokumentation bleibt bei der Kommune.